Allgemeine Vertragsbedingungen (AVB)
Allgemeine Hinweise
Diese AVB regeln Ihre Nutzung von dp/Services. dp/Services ist ein Angebot der Raxal GmbH, Schiffbaustrasse 10, CH-8005 Zürich (Raxal, wir, uns). Sie und Raxal werden gemeinsam als Parteien bezeichnet.
Wir behalten uns das Recht vor, diese AVB jederzeit abzuändern. Auf laufende Leistungen hat eine Abänderung nur mit Ihrer Zustimmung Auswirkungen.
dp/Services
Raxal erbringt mit dp/Services Dienstleistungen im Bereich Management von Datenschutz- und Datensicherheitsvorgaben. Unser Ziel ist, Ihnen die nötigen Werkzeuge in die Hand zu geben, damit Sie sich umfassend und effizient informieren und die für Ihr Unternehmen benötigten Datenschutzmanagementdokumentationen mit so geringem Aufwand wie möglich erstellen können.
Beizug von Dritten
Wir dürfen zur Erfüllung unserer Verpflichtungen Dritte (z.B. Spezialisten, Hilfspersonen, Subunternehmer) beiziehen.
Haftungsausschluss
Die in dp/Services enthaltenen Dokumente, Vorlagen, Tools und Informationen (nachfolgend: «Artefakte») wurden nach bestem Gewissen durch Fachpersonen erstellt. Die Artefakte sind allgemein gehalten und stellen keine Rechtsberatung dar. Es ist insbesondere nicht gewährleistet, dass sie sich für jeden erdenklichen Sachverhalt eignen und ersetzen keine individuelle Beratung durch eine Fachperson (z.B. einen spezialisierten Rechtsanwalt). Sie sind selbst für die korrekte und vollständige Implementierung der Artefakte und Einhaltung der für Sie anwendbaren rechtlichen Vorgaben verantwortlich.
Verursacht Raxal durch eigenes Verhalten oder Unterlassen eine Vertragsverletzung, haftet Raxal für den nachgewiesenen Schaden, sofern sie nicht beweist, dass sie kein Verschulden trifft; ergänzend gelten die nachstehenden Regeln.
Für absichtlich und grobfahrlässig verursachte Schäden haftet Raxal in vollem Umfang des Schadenausmasses. Jegliche darüberhinausgehende oder abweichende Haftung ist ausgeschlossen.
Gewährleistungsausschluss
Raxal gewährleistet, ihre Leistungen sorgfältig, gewissenhaft und nach dem jeweils aktuellen Stand der Technik und Wissenschaft zu erbringen. Jede darüberhinausgehende Gewährleistung ist ausgeschlossen.
Rechtsgewährleistung
Raxal gewährleistet, dass ihre Leistungen keine schweizerischen Immaterialgüterrechte Dritter verletzen. Ansprüche Dritter wegen Verletzung von schweizerischen Immaterialgüterrechten Dritter wehrt Raxal auf eigene Kosten ab. Sie geben solche Forderungen an Raxal schriftlich und ohne Verzug bekannt und überlassen Raxal die ausschliessliche Führung eines allfälligen Prozesses und Massnahmen für die gerichtliche oder aussergerichtliche Erledigung des Rechtsstreits.
Sie verpflichten sich, Raxal aktiv bei der Abwehr von Ansprüchen Dritter zu unterstützen und Ansprüche Dritter ohne die Zustimmung von Raxal weder gerichtlich noch aussergerichtlich anzuerkennen. Unter diesen Voraussetzungen übernimmt Raxal die Ihnen auferlegten Kosten und Schadenersatzleistungen.
Wird eine Klage wegen Verletzung von Schutzrechten eingereicht, kann Raxal nach ihrer Wahl Ihnen das Recht verschaffen, die Leistung frei von jeder Haftung wegen Verletzung von gewerblichen Schutzrechten zu benutzen oder die Leistung durch eine andere ersetzen, welche die vertraglichen Anforderungen im Wesentlichen ebenfalls erfüllt.
Erhalten Sie von Raxal Drittsoftware oder andere Produkte zur Nutzung, so richtet sich die Rechtsgewährleistung nach den Lizenzbestimmungen des Dritten.
Vergütung
Sofern nicht anders vereinbart, verstehen sich alle Beträge für Vergütungen an Raxal in CHF exklusive Mehrwertsteuer und allfälligen anderen Abgaben.
Die Vergütungen werden gemäss den vereinbarten Zahlungskonditionen oder dem vereinbarten Zahlungsplan fällig. Fehlt ein solcher, sind einmalige Vergütungen gemäss der gestellten Rechnung zu entrichten, wiederkehrende im Voraus gemäss Angabe im konkreten Angebot.
Ihr Verzug tritt ohne weitere Mahnung nach Ablauf der Zahlungsfrist ein. Es gilt ein Verzugszins von 5% p.a. als vereinbart. Befinden Sie sich mit einer Zahlung im Verzug oder haben wir berechtigten Grund zur Annahme, dass Sie Ihre fällig werdenden Verbindlichkeiten nicht erfüllen werden, kann Raxal die Erbringung weiterer Leistungen von der vollständigen Bezahlung offener Rechnungen und, nach ihrem Ermessen, auch von Vorauszahlungen oder anderen Sicherheiten abhängig machen.
Leistungen, deren Preise nicht speziell vereinbart wurden, werden nach effektivem Aufwand zu den jeweils gültigen Standardansätzen von Raxal in Rechnung gestellt. Raxal teilt Ihnen die zur Anwendung gelangenden Ansätze von sich aus oder auf Wunsch mit.
Eigentums- und Schutzrechte
Die an dp/Services, den einzelnen Artefakten sowie anderen Leistungen von Raxal bestehenden Schutzrechte wie insbesondere Urheberrechte, Patentrechte und Designrechte verbleiben bei Raxal oder deren Lizenzgebern.
Umfasst der Leistungsabruf die Übertragung von individuellen, aus Artefakten erstellten Arbeitsergebnissen, so findet diese Übertragung erst nach vollständiger Bezahlung sämtlicher Leistungen von Raxal statt.
Raxal ist berechtigt, die erbrachten Leistungen auch im Rahmen anderer Kundenprojekte einzusetzen, soweit damit nicht Ihre berechtigten Geheimhaltungsinteressen verletzt werden. Raxal beseitigt jeglichen Hinweis auf Kunden oder dessen Geschäft vor Weiterverwendung von Leistungen.
An Drittsoftware erhalten Sie ein Nutzungsrecht im Umfang der Lizenz des Herstellers (entweder als Unterlizenz oder als Direktbeziehung gemäss separaten Angaben von Raxal). Sie anerkennen, an die Nutzungs- und Lizenzbedingungen des Dritten gebunden zu sein.
Nutzungsrechte
Mit der vollständiger Bezahlung der vereinbarten Vergütung und unter Vorbehalt einer anderslautenden Regelung in einem separaten Leistungsbeschrieb oder einer individuellen Offerte, haben Sie für die vereinbarte Dauer das befristete Recht, die von Raxal zur Verfügung gestellten Artefakte vertragsgemäss zu nutzen, insbesondere auch zur Erstellung individueller Arbeitsergebnisse. Ohne anderslautende Vereinbarung umfasst das Nutzungsrecht an den von Raxal zur Verfügung gestellten oder erbrachten Leistungen auch deren Vervielfältigung für den internen Gebrauch sowie deren Anpassung an eigene Bedürfnisse. Eine darüber hinausgehende Verwendung ist nicht zulässig.
Ihr Nutzungsrecht ist nicht an Dritte übertragbar. Es gilt jedoch auch für Ihren Rechtsnachfolger, unabhängig davon, ob die Rechtsnachfolge durch Fusion auf dem Weg der Kombination mit einem Dritten zu einer neuen Gesellschaft oder durch Absorption in eine Drittgesellschaft zustande kommt.
Sie dürfen dp/Services nicht für illegale, schädliche, betrügerische, verletzende oder anstössige Zwecke nutzen.
Anpassung und Beratung
Es ist möglich, Artefakte auf besondere Bedürfnisse anzupassen oder Ihre Inhalte mithilfe einer Automatisierungssoftware zu digitalisieren. Raxal erstellt auf Anfrage einen individuelle Offerte.
Geheimhaltung
Sämtliche Unterlagen, Daten und sonstigen Informationen einer Partei, die der anderen Partei im Zusammenhang mit der Zusammenarbeit zukommen oder zugekommen sind, sind durch die andere Partei vertraulich zu behandeln. Die andere Partei darf sie ohne vorgängige schriftliche Zustimmung der berechtigten Partei keinem Dritten zugänglich machen oder offenbaren.
Die Parteien überbinden die Geheimhaltungspflicht auf ihre Mitarbeitenden, Subunternehmer, Unterlieferanten sowie weitere beigezogene Dritte.
Die Vertraulichkeitspflichten bleiben auch nach Beendigung der Zusammenarbeit so lange bestehen, wie die offenlegende Partei daran ein berechtigtes Interesse hat.
Auftragsbearbeitung
dp/Services ermöglicht es Ihnen, bei der Erstellung von Dokumenten (Verträge, Richtlinien, Datenschutzerklärungen, etc.) Namen und Vornamen sowie Kontaktdaten von unterzeichnenden Personen oder Ihres Datenschutzberaters zu erfassen. Solche von Ihnen eingegebenen Personendaten («vertragsgegenständliche Personendaten») bearbeiten wir nur in Ihrem Auftrag, für Ihre Zwecke und nach Ihren Weisungen («Auftragsbearbeitung»). Sie nehmen zur Kenntnis und stimmen zu, dass wir Unter-Auftragsbearbeiter (derzeit Microsoft Ireland Operations Limited und Contract Vault GmbH) mit Teilen der Auftragsbearbeitung betrauen.
Im Interesse der Integrität und der Vertraulichkeit der vertragsgegenständlichen Personendaten treffen wir angemessene technische und organisatorische Massnahmen. Wir implementieren entsprechend unserer Risikobeurteilung insbesondere Zugangskontrollen, Zugriffskontrollen sowie Verfahren zur regelmässigen Überprüfung, Bewertung und Evaluierung der Wirksamkeit der Massnahmen.
Sie haben jederzeit die Möglichkeit, eine Kopie der erstellten Dokumente zu exportieren und zu sichern oder zu löschen. Wir sind berechtigt, Ihre Dokumente nach Ablauf von drei Monaten nach Ende der Vertragslaufzeit zu löschen oder deren Löschung zu bewirken. Wenn Sie uns bereits vor Ablauf dieser drei Monate zur Löschung der Dokumente auffordern, werden wir dies so rasch als möglich tun. Sie haben jederzeit die Möglichkeit, mit Raxal eine Vereinbarung über die Auftragsbearbeitung abzuschliessen, die Einzelheiten der Auftragsbearbeitung regelt.
Laufzeit, Kündigung
Sofern die Parteien nichts anderes vereinbart haben, wird der Nutzungsvertrag auf unbestimmte Zeit, mindestens jedoch für die Dauer von einem Jahr geschlossen (Mindestlaufzeit). Während der Mindestlaufzeit kann der Vertrag von beiden Seiten jederzeit ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zum Ende der Mindestlaufzeit gekündigt werden. Nach Ablauf der Mindestlaufzeit kann der Vertrag von beiden Seiten jederzeit ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zum Ende des laufenden Jahres gekündigt werden.
Das Recht zur ausserordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
Kündigungen haben in Schriftform oder in Textform (z. B. E-Mail) zu erfolgen.
Übertragung/Abtretung
Rechte und Pflichten aus dem Vertrag können nur mit Zustimmung der anderen Partei an eine andere Gesellschaft abgetreten oder übertragen werden.
Verrechnungsausschluss
Eine Verrechnung von Forderungen ist nur mit schriftlicher Zustimmung der anderen Partei zulässig.
Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Auf das Vertragsverhältnis ist Schweizer Recht anwendbar. Für die Erledigung von Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis gilt als ausschliesslicher Gerichtsstand Zürich.